Die Schuleinschreibung an der Grundschule Boos für das Schuljahr 2022/2023 findet
am 29. März 2022 statt.

In welcher Form die Schuleinschreibung ablaufen wird, erfahren Sie rechtzeitig hier auf der Homepage bzw. über ein separates Informationsschreiben.

Unser Informationsabend zum „Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule“ wird auch dieses Jahr nicht wie geplant in der Schule stattfinden. Wir stellen Ihnen hier die Inhalte des Elternabends zur Verfügung. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich bitte per Mail an die Schule.

Die Anmeldeunterlagen erhalten Sie vorab per Post. Sollten Sie bis zum 18. März 2022 keine Schulpost erhalten haben, so melden Sie sich bitte bei uns.

Eltern, deren Kinder nicht die Kindergärten in Boos und Niederrieden besuchen, sollten sich unbedingt 4 Wochen vor dem Schuleinschreibungstermin mit der Schule in Verbindung setzen.

Welche Kinder sind zum Schuljahr 2022/2023 schulpflichtig?

  • alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder (geb. 01.10.2014 – 30.09.2015)
  • Regulär schulpflichtig sind alle Kinder, die zwischen 01.10.2015 und 30.06.2016 geboren sind.
  • Einschulungskorridor: Die sogenannten „Kann-Kinder“, also die von Juli bis September 2016 geborenen Kinder, durchlaufen die Einschulungsuntersuchung sowie die Anmelde- und Einschulungsverfahren, ebenso wie alle anderen Kinder. Dabei steht die Schule den Eltern bei ihrer Entscheidung mit Beratung und Empfehlung zur Seite. Auf dieser Grundlage entscheiden die Eltern dann frei, ob ihr Kind zum kommenden oder zum nächsten Schuljahr eingeschult wird. Dies bedarf einer schriftlichen Mitteilung an die Schulleitung bis spätestens 11. April 2022.
  • Vorzeitige Einschulung auf Antrag: 01.10.2016 – 31.12.2016
  • Vorzeitige Einschulung auf Antrag (mit schulpsychologischem Gutachten): ab 01.01.2017 und jünger

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunde Ihres Kindes / Familienstammbuch
  • Nachweis über Gesundheitsuntersuchung U9 zur Einschulung (wenn bereits vorhanden)
  • ggf. Sorgerechtsnachweis
  • Nachweis der Masernschutzimpfung
  • Nachweis über Seh- und Hörtest (falls vorhanden)
  • Einwilligungserklärung der Eltern für einen Austausch zwischen Schule und Kindergarten
  • Übergabebogen des Kindergartens/Informationsbogen für die Schule  (falls vorhanden)
  • Informationen rund um die Fächer katholische, evangelische Religion und Ethik

Betreuungsmöglichkeit für Ihr künftiges Schulkind: An der Grundschule Boos bieten wir Mittagsbetreuung in verschiedenen Formen an. Nähere Informationen finden Sie hier.

GRSO §2 :
Über die Aufnahme in eine öffentliche Grundschule entscheidet die Schulleitung; sie kann die Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit verlangen.
Die Erziehungsberechtigten können ein auf Antrag aufgenommenes Kind nach dem 31. Juli nicht mehr abmelden.

Weitere hilfreiche Seiten im Internet zum Thema Schulfähigkeit: