Hygieneplan der Grundschule Boos zum Schulbeginn im September 2020 (Stand: Sept. 2020)

 

Maßgaben zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit leichten Erkältungssymptomen wie Schnupfen oder gelegentlichem Husten:

  • An Grundschulen dürfen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 pro 100 000 Einwohner im Landkreis (Stufe 1 und 2) dürfen Kinder mit milden Krankheitszeichen wie Schnupfen ohne Fieber oder gelegentlichem Husten weiterhin die Schule besuchen dürfen.
  • Bei unklaren Krankheitssymptomen sollte Ihr Kind in jedem Fall zunächst zuhause bleiben und gegebenenfalls einen Arzt aufsuchen:
    Kranke Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule kommen.
  • Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist in der oben genannten Infektionssituation erst wieder möglich, sofern das Kind mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist. In der Regel ist hier keine Testung auf Sars-CoV-2 erforderlich. Im Zweifelsfall entscheidet der Hausarzt bzw. Kinderarzt über eine Testung. Der fieberfreie Zeitraum soll 36 Stunden betragen.
  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 pro 100 000 Einwohner im Landkreis (Stufe 3) ist ein Zugang zur Schule bzw. eine Wiederzulassung erst nach Vorlage eines negativen Tests auf Sars-CoV-2 oder eines ärztlichen Attests möglich.

Die aktuelle Fassung des Bayerischen Rahmen-Hygieneplanes finden Sie hier.

Quelle: Rahmen-Hygieneplan für die Schulen vom 02.09.2020; KMS zum Unterrichtsbeginn im Schuljahr 2020/2021 vom 1. September 2020

 

Hygieneplan 19.06.2020